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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36;Rechtssatz
Fehlen dem Bescheid notwendige Feststellungen, kann die Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht vorgenommen werden. Angedeutete Hinweise in der Gegenschrift vermögen die fehlenden Feststellungen im Bescheid nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004150156.X03Im RIS seit
10.05.2005