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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/14/0104 E 28. März 2000 RS 1Stammrechtssatz
Die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1988 setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (Hinweis E 23.1.1997, 93/15/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001150188.X02Im RIS seit
08.06.2005