RS Vwgh 2005/4/21 2001/15/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §23 idF 1989/660;

Rechtssatz

Die Anwendung der Begünstigung des § 23 KStG 1988 idF 1989/660 setzt voraus, dass es sich um einen in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlass von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 15. April 1997, 93/14/0075, VwSlg 7176 F/1997, vom 20. April 1999, 98/14/0120, VwSlg 7386 F/1999, vom 7. Juni 2001, 98/15/0037, und vom 28. April 2004, 98/14/0196).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150213.X02

Im RIS seit

08.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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