RS Vwgh 2005/4/21 2004/20/0399

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Veröffentlicht am 21.04.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

AsylG 1997 §23;
AsylG 1997 §5;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §66 Abs2 idF 1998/I/158;
Dubliner Übk 1997 Art11 Abs1;
Dubliner Übk 1997 Art15;
EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a;

Rechtssatz

Der unabhängige Bundesasylsenat - der offenbar selbst die Ansicht vertritt, die Wahrnehmung einer Zuständigkeit Italiens für die Prüfung des Asylantrags der Asylwerberin komme wegen Verstreichens der Frist des Art. 11 Abs. 1 des Dubliner Übereinkommens (DÜ) nicht mehr in Frage - hat den erstinstanzlichen Bescheid allem Anschein nach aufgehoben, weil ihm die Frage einer allfälligen Zuständigkeit Deutschlands unter dem Gesichtspunkt eines dort möglicherweise abgeschlossenen Asylverfahrens nicht ausreichend geklärt erschien. Das Bundesasylamt habe "eine Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen ... in Wahrheit bislang überhaupt nicht auf zweckdienliche Weise - das heißt durch Informationsaustausch im Sinne des Art. 15 DÜ - durchgeführt". Dem steht entgegen, dass der Versuch des Bundesasylamtes, den Akt über das von der Asylwerberin behauptete deutsche Asylverfahren von den deutschen Behörden anzufordern, erfolglos blieb. Entschließt sich das Bundesasylamt in einem solchen Fall zur inhaltlichen Erledigung des Asylantrages, so entspricht es nicht dem Gesetz, wenn der unabhängige Bundesasylsenat ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich eine Zuständigkeit Deutschlands dessen ungeachtet noch wahrnehmen ließe, von § 66 Abs. 2 AVG Gebrauch macht, um das Bundesasylamt zu weiteren Nachforschungen und Konsultationen in Bezug auf eine solche "Möglichkeit" zu verhalten. Ein solches Vorgehen findet in der hg. Judikatur zur Anwendbarkeit des § 66 Abs. 2 AVG in Asylverfahren (vgl. insbesondere die E 21.11.2002, 2000/20/0084 und 2002/20/0315) keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004200399.X01

Im RIS seit

30.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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