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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/20/0436Rechtssatz
Auch ein "Rechtsirrtum" oder ein Irrtum über die richtige Einbringungsstelle kann ein maßgebliches "Ereignis" im Sinne des § 71 Abs. 1 Z 1 AVG darstellen. Auch dass ein solches Ereignis mit einer bei einem Asylwerber gegebenen mangelnden Sprachkundigkeit im Zusammenhang steht, schließt die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung jedenfalls nicht von vornherein aus (vgl. die Erkenntnisse vom 7. Juni 2000, Zl. 99/01/0337, und vom 18. April 2002, Zl. 2001/01/0559).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004200435.X01Im RIS seit
31.05.2005