RS Vwgh 2005/4/21 2004/20/0435

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.2005
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs4;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/20/0436

Rechtssatz

Auch ein "Rechtsirrtum" oder ein Irrtum über die richtige Einbringungsstelle kann ein maßgebliches "Ereignis" im Sinne des § 71 Abs. 1 Z 1 AVG darstellen. Auch dass ein solches Ereignis mit einer bei einem Asylwerber gegebenen mangelnden Sprachkundigkeit im Zusammenhang steht, schließt die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung jedenfalls nicht von vornherein aus (vgl. die Erkenntnisse vom 7. Juni 2000, Zl. 99/01/0337, und vom 18. April 2002, Zl. 2001/01/0559).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004200435.X01

Im RIS seit

31.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten