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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §80 Abs7;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Befristete Gestattung der Benützung einer Naturalwohnung nach § 80 Abs. 9 BDG 1979 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin - entgegen ihrer Intention - lediglich die bis 31. Juli 2006 befristete Benützung der Naturalwohnung gestattet, worin allenfalls die Versagung eines darüber hinaus gehenden Begehrens auf unbefristete Gestattung erblickt werden kann. Der angefochtene Bescheid erweist sich insofern einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich, müsste doch im Falle der Säumigkeit in der Räumung der Naturalwohnung vorerst ein Bescheid im Sinn des § 80 Abs. 7 BDG 1979 erlassen werden, der der Beschwerdeführerin die Räumung der Wohnung auferlegt und dergestalt einer Vollstreckung nach § 80 Abs. 7a BDG 1979 zugänglich wäre.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005120004.A01Im RIS seit
18.07.2005