RS Vwgh 2005/4/25 2005/17/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2005
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1a Abs1;
VStG §31;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/17/0320 E 13. Dezember 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einholung einer Lenkerauskunft ist dann nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung des zugrundeliegenden Tatbestandes nicht mehr einer Strafverfolgung und ebenso wenig der Abgabeneinhebung dienen kann (Hinweis E 26. Jänner 1998, 97/17/0361).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005170036.X06

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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