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25/02 StrafvollzugNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/20/0390 E 20. Juni 2002 RS 1Stammrechtssatz
Mit seinem Antrag, dass eine Änderung des Strafvollzugsortes vorgenommen werden möge, machte der Beschwerdeführer in einer aus dem Gesetz ableitbaren Weise ein subjektives Recht geltend, weshalb die belangte Behörde zutreffend über den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid entschieden hat (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 12. September 1996, Zl. 95/20/0750, und vom 14. Dezember 2000, Zl. 2000/20/0353).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005060028.X01Im RIS seit
30.05.2005