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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Regelmäßige Konsequenz der rechtskräftigen Verhängung eines Waffenverbotes ist der Verfall der sichergestellten Waffen, der zum Eigentumserwerb des Bundes führt (Hinweis E 3.7.2003, Zl 2000/20/0010). Wenn das Waffenverbot nicht rechtskräftig wird, sind die sichergestellten Waffen dem Betroffenen wieder auszufolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030043.X01Im RIS seit
30.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008