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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24;Rechtssatz
Inwieweit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Beschwerden der Unterschrift eines Rechtsanwaltes bedürfen, bestimmt § 24 VwGG. Das Gesetz gibt dem Verwaltungsgerichtshof nicht die Ermächtigung, darüber hinaus im Einzelfall Beschwerdeführer von diesem Erfordernis zu dispensieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005060083.X01Im RIS seit
15.07.2005