RS Vwgh 2005/4/26 2005/06/0083

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Veröffentlicht am 26.04.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24;

Rechtssatz

Inwieweit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Beschwerden der Unterschrift eines Rechtsanwaltes bedürfen, bestimmt § 24 VwGG. Das Gesetz gibt dem Verwaltungsgerichtshof nicht die Ermächtigung, darüber hinaus im Einzelfall Beschwerdeführer von diesem Erfordernis zu dispensieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005060083.X01

Im RIS seit

15.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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