RS Vwgh 2005/4/27 2000/14/0110

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Veröffentlicht am 27.04.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §8;

Beachte

Besprechung in:SWK Nr. 7/2007 S 297 - S 301;

Rechtssatz

Gemäß § 8 EStG 1988 sind Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung zulässig. Neben einer eine AfaA allenfalls rechtfertigenden technischen Abbruchreife kommt auch eine wirtschaftliche Abbruchreife in Betracht; eine solche Sonderabschreibung ist dann gerechtfertigt, wenn ein Gebäude "sei es technisch, sei es wirtschaftlich unbenützbar" geworden ist (Hinweis E 26. April 1989, 89/14/0027).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000140110.X01

Im RIS seit

22.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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