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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §8;Beachte
Besprechung in:SWK Nr. 7/2007 S 297 - S 301;Rechtssatz
Gemäß § 8 EStG 1988 sind Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung zulässig. Neben einer eine AfaA allenfalls rechtfertigenden technischen Abbruchreife kommt auch eine wirtschaftliche Abbruchreife in Betracht; eine solche Sonderabschreibung ist dann gerechtfertigt, wenn ein Gebäude "sei es technisch, sei es wirtschaftlich unbenützbar" geworden ist (Hinweis E 26. April 1989, 89/14/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000140110.X01Im RIS seit
22.07.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013