RS Vwgh 2005/4/28 2004/07/0196

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Veröffentlicht am 28.04.2005
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
25/01 Strafprozess
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §548;
StPO 1975 §411;
VStG §14 Abs2;
VVG §5;

Rechtssatz

Zwangsstrafen sind keine Strafen im strafrechtlichen Sinn. Schon deshalb kann aus den Bestimmungen der §§ 14 Abs. 2 VStG, 411 StPO sowie 548 ABGB für die Frage des Überganges einer Zwangsstrafe auf einen Rechtsnachfolger - die in den §§ 14 Abs. 2 VStG und 411 StPO anders geregelt wird als in § 548 ABGB - nichts gewonnen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070196.X07

Im RIS seit

02.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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