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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §10 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/07/0037 E 23. Mai 2002 RS 4(hier nur erster Halbsatz)Stammrechtssatz
Schutzanordnungen nach § 34 Abs. 1 WRG 1959 sind nicht Bestandteil der für eine Wasserversorgungsanlage zu erteilenden wasserrechtlichen Bewilligung, sondern Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden, weil eine Wasserversorgungsanlage wasserrechtlich bewilligt worden ist oder aber, weil ein solcher Schutz für eine an sich nicht bewilligungspflichtige Wasserversorgungsanlage geboten erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070197.X02Im RIS seit
02.06.2005Zuletzt aktualisiert am
25.06.2012