RS Vwgh 2005/4/28 2004/07/0197

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Veröffentlicht am 28.04.2005
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §10 Abs2;
WRG 1959 §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0037 E 23. Mai 2002 RS 4(hier nur erster Halbsatz)

Stammrechtssatz

Schutzanordnungen nach § 34 Abs. 1 WRG 1959 sind nicht Bestandteil der für eine Wasserversorgungsanlage zu erteilenden wasserrechtlichen Bewilligung, sondern Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden, weil eine Wasserversorgungsanlage wasserrechtlich bewilligt worden ist oder aber, weil ein solcher Schutz für eine an sich nicht bewilligungspflichtige Wasserversorgungsanlage geboten erscheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070197.X02

Im RIS seit

02.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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