RS Vwgh 2005/4/29 2004/05/0313

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2005
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §1;
VVG §10 Abs2;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Der Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten gemäß § 4 Abs. 2 VVG setzt voraus, dass die dem Kostenvorauszahlungsauftrag zu Grunde gelegte Verpflichtung inhaltlich eindeutig bestimmt ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2001, Zl. 2000/07/0254).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004050313.X02

Im RIS seit

08.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten