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L82109 Kleingarten WienNorm
KlGG Wr 1996 §6 Abs2;Rechtssatz
Hat der Beschwerdeführer mit seiner Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid den Ausspruch der(Kanal-)Anschlussverpflichtung nicht bekämpft, sondern nur die Leistungsfrist, so stand die Anschlussverpflichtung dem Grunde nach schon im Berufungsverfahren fest und kann daher (mangels Erschöpfung des Instanzenzuges) im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht mehr hinterfragt werden (vgl. dazu auch das bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahren I, 2. Auflage, in E 342 angeführte hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 1985, Zl. 83/06/0118.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050126.X01Im RIS seit
23.06.2005