RS Vwgh 2005/4/29 2004/05/0324

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Veröffentlicht am 29.04.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Ändern sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten während des Berufungsverfahrens, kann darin ein bei der Bemessung der Strafe nach § 19 VStG zu berücksichtigender Umstand gelegen sein (vgl. die bei Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 6. Auflage, Seite 1358, zu § 19 VStG wiedergegebene hg. Rechtsprechung).

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004050324.X02

Im RIS seit

02.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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