Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Ändern sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten während des Berufungsverfahrens, kann darin ein bei der Bemessung der Strafe nach § 19 VStG zu berücksichtigender Umstand gelegen sein (vgl. die bei Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 6. Auflage, Seite 1358, zu § 19 VStG wiedergegebene hg. Rechtsprechung).
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050324.X02Im RIS seit
02.06.2005Zuletzt aktualisiert am
18.02.2011