RS Vwgh 2005/5/2 2002/10/0177

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Veröffentlicht am 02.05.2005
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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §143;
SHG Stmk 1998 §28 Z2;

Rechtssatz

Eine Krankenzusatzversicherung ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nur dann abzugsfähig, wenn nachgewiesen wird, dass die von der gesetzlichen Sozialversicherung gedeckten Behandlungskosten medizinisch nicht ausreichen bzw. der Verpflichtete über keine gesetzliche Krankenversicherung verfügt (vgl. dazu etwa die Nachweise bei Schwimann, Unterhaltsrecht2, S. 56 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100177.X06

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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