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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
NatSchG Slbg 1999 §61 Abs1;Rechtssatz
Die Strafbarkeit der dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten (Übertretungen des Slbg. NatSchG 1999, nähere Begründung im E) besteht unabhängig von der Erteilung eines Wiederherstellungsauftrages.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit DauerdeliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001100183.X07Im RIS seit
08.06.2005Zuletzt aktualisiert am
23.11.2012