RS Vwgh 2005/5/2 2001/10/0183

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Veröffentlicht am 02.05.2005
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Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG Slbg 1999 §61 Abs1;
VStG §44a Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Strafbarkeit der dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten (Übertretungen des Slbg. NatSchG 1999, nähere Begründung im E) besteht unabhängig von der Erteilung eines Wiederherstellungsauftrages.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001100183.X07

Im RIS seit

08.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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