RS Vwgh 2005/5/2 2003/10/0021

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Veröffentlicht am 02.05.2005
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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §143;
ABGB §530;
SHG Stmk 1998 §28 Z2;

Rechtssatz

Da für die Aufnahme der Mutter der zum Aufwandersatz nach dem Stmk SHG herangezogenen Beschwerdeführerin in das Pflegeheim nach den nicht zu beanstandenden Feststellungen der belangten Behörde ausschließlich der Gesundheitszustand der Mutter entscheidend war, kommt es hier (iZm der Verpflichtung der Beschwerdeführerin zum Aufwandersatz nach dem Stmk SHG) auf den Unvergleichsfall (vgl. dazu etwa Hofmann in Rummel3, Rz 5 zu § 530 ABGB) nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003100021.X04

Im RIS seit

20.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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