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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
ABGB §143 Abs1;Rechtssatz
Die Feststellungen über in einem Zeitraum von etwa 16 Jahren beim Vater der Beschwerdeführerin "in relativ geringen Zeiträumen angefallenen kurzfristigen Unterhaltsrückstände, die im Wege von Lohnpfändungen eingebracht worden sind", könnten die Beurteilung der Verletzung der Unterhaltspflicht als "gröblich" insgesamt nicht tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002100177.X05Im RIS seit
30.06.2005Zuletzt aktualisiert am
17.04.2012