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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Die Vermittlung von Lehrinhalten lässt sich niemals von den Lehrinhalten selbst isoliert betrachten. Geht es aber - wie in § 36 Abs. 4 UOG (1975) gefordert - zentral um die Beurteilung der didaktischen Fähigkeiten des Bewerbers, greift eine primär an den vom Bewerber gebotenen Lehrinhalten orientierte Beurteilung zu kurz. Die nicht näher begründete Auffassung, die vom Bewerber vermittelten Lehrinhalte entsprächen nicht dem Stand zeitgemäßer Forschung und Lehre, ist daher zur Beurteilung seiner didaktischen Fähigkeiten wenig aussagekräftig. Wenn ihm daher allein aus diesem Grunde - ungeachtet einer ihm bescheinigten "guten Präsentation" - die didaktischen Fähigkeiten abgesprochen werden, so entbehrt diese Beurteilung einer nachvollziehbaren Grundlage.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001100147.X04Im RIS seit
01.06.2005