RS Vwgh 2005/5/2 2001/10/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
UOG 1975 §36 Abs4;

Rechtssatz

Die Vermittlung von Lehrinhalten lässt sich niemals von den Lehrinhalten selbst isoliert betrachten. Geht es aber - wie in § 36 Abs. 4 UOG (1975) gefordert - zentral um die Beurteilung der didaktischen Fähigkeiten des Bewerbers, greift eine primär an den vom Bewerber gebotenen Lehrinhalten orientierte Beurteilung zu kurz. Die nicht näher begründete Auffassung, die vom Bewerber vermittelten Lehrinhalte entsprächen nicht dem Stand zeitgemäßer Forschung und Lehre, ist daher zur Beurteilung seiner didaktischen Fähigkeiten wenig aussagekräftig. Wenn ihm daher allein aus diesem Grunde - ungeachtet einer ihm bescheinigten "guten Präsentation" - die didaktischen Fähigkeiten abgesprochen werden, so entbehrt diese Beurteilung einer nachvollziehbaren Grundlage.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001100147.X04

Im RIS seit

01.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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