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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31992L0043 FFH-RL Art6 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen dazu, welche Feststellungen die gesetzmäßige Begründung eines die Frage einer "erheblichen Beeinträchtigung der für den Schutzzweck des Europaschutzgebietes maßgeblichen Bestandteile" - hier: jener Merkmale des Schutzgebietes, die den günstigen Erhaltungszustand des Lebensraumes des Wachtelkönigs ausmachen - im Sinne des § 13b Abs. 2 Stmk NatSchG verneinenden oder im Sinne des § 13b Abs. 3 erster Halbsatz Stmk NatSchG bejahenden Bescheides voraussetzt.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62002J0127 Waddenvereniging and VogelsbeschermingverenigingSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005100019.X04Im RIS seit
07.06.2005Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017