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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/14/0069 E 29. Mai 2001 RS 1Stammrechtssatz
Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, ist die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt (Hinweis E 25. Oktober 1994, 90/14/0181). Ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder als ungeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130039.X03Im RIS seit
08.06.2005Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009