RS Vwgh 2005/5/11 2001/13/0039

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Veröffentlicht am 11.05.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0201 E 27. Februar 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Die Sachgrundlagenermittlung der Behörde unterliegt der Beurteilung des Verwaltungsgerichtshofes dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben worden ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130039.X04

Im RIS seit

08.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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