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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/13/0201 E 27. Februar 2002 RS 5Stammrechtssatz
Die Sachgrundlagenermittlung der Behörde unterliegt der Beurteilung des Verwaltungsgerichtshofes dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben worden ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130039.X04Im RIS seit
08.06.2005Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009