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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
§ 8 Abs. 1 EStG legt "ohne Nachweis" für zu "anderen betrieblichen Zwecken" genutzte Gebäude einen AfA-Satz von bis zu 2 % fest. Im Einzelfall ist der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer (und damit höheren AfA-Satzes) möglich (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, III A, Tz 3 zu § 8). Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei der Nachweis grundsätzlich mit einem Gutachten zu führen ist. Die Behörde hat sich mit einem vorgelegten Gutachten auseinander zu setzen, sie ist aber nicht grundsätzlich verpflichtet, ein Gegengutachten erstellen zu lassen (Hinweis E 28. Jänner 2005, 2000/15/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130162.X01Im RIS seit
10.06.2005Zuletzt aktualisiert am
10.03.2010