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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Die beschwerdeführenden Parteien zeigen mit ihren allgemeinen Ausführungen zur Beeinträchtigung der Gewässerökologie, womit sie im Wesentlichen die Verletzung von öffentliche Interessen und nicht von subjektiven Rechten geltend machen, aber auch mit dem allgemeinen Hinweis auf die durch die Einräumung einer Leitungsservitut verbundene Einschränkung ihres Eigentums keinen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG auf.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005070021.A01Im RIS seit
19.08.2005