RS Vwgh 2005/5/11 2001/13/0050

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Veröffentlicht am 11.05.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z2;
GewStG §7 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/14/0004 E 28. November 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Mit § 7 Z 6 GewStG wird dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung getragen und die Gleichbehandlung von Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter von Kapitalgesellschaften mit Vergütungen an Gesellschafter von Mitunternehmerschaften, die sich gem § 23 Z 2 EStG 1988 nicht gewinnmindernd auswirken können, herbeigeführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130050.X01

Im RIS seit

10.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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