RS Vwgh 2005/5/11 2002/13/0021

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Veröffentlicht am 11.05.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119 Abs1;
EStG 1988 §6 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0117 E 17. Dezember 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert ist nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten ist. Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder doch wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 15. September 1993, 91/13/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130021.X03

Im RIS seit

08.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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