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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Rechtssatz
Für eine Versagung der Genehmigung nach § 82 Abs. 5 StVO 1960 genügt es, wenn entweder die Sicherheit oder die Leichtigkeit oder die Flüssigkeit des Verkehrs wesentlich beeinträchtigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003020053.X03Im RIS seit
14.06.2005Zuletzt aktualisiert am
25.07.2012