RS Vwgh 2005/5/13 2004/02/0362

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet den Bf anzuleiten, "wie ein Beweisanbot an die Behörde zu erstatten ist".

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004020362.X01

Im RIS seit

13.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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