Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, die gesamte Landschaft und ihr Bild werde durch den verfahrensgegenständlichen Abbau schwer beeinträchtigt, werde keine Verletzung der nach dem MinROG gewährleisteten, subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte aufgezeigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004040099.X03Im RIS seit
22.06.2005Zuletzt aktualisiert am
13.11.2012