RS Vwgh 2005/5/18 2004/04/0099

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Veröffentlicht am 18.05.2005
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Index

58/02 Energierecht

Norm

MinroG 1999 §116 Abs1;

Rechtssatz

Eine Gefährdung dinglicher Rechte (soweit diese überhaupt neben dem Aufschluss oder Abbau bestehen können) ist nur dann anzunehmen, wenn deren bestimmungsgemäße Nutzung auf Dauer unmöglich gemacht würde (Hinweis dazu das zur vergleichbaren Rechtslage nach den §§ 74 f GewO 1994 ergangene E vom 30.6.2004, Zl. 2002/04/0019);

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040099.X04

Im RIS seit

22.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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