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58/02 EnergierechtNorm
MinroG 1999 §116 Abs1;Rechtssatz
Eine Gefährdung dinglicher Rechte (soweit diese überhaupt neben dem Aufschluss oder Abbau bestehen können) ist nur dann anzunehmen, wenn deren bestimmungsgemäße Nutzung auf Dauer unmöglich gemacht würde (Hinweis dazu das zur vergleichbaren Rechtslage nach den §§ 74 f GewO 1994 ergangene E vom 30.6.2004, Zl. 2002/04/0019);
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004040099.X04Im RIS seit
22.06.2005Zuletzt aktualisiert am
13.11.2012