RS Vwgh 2005/5/18 2005/04/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/04/0195 E 27. Juni 2003 RS 2 (Hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Den Nachbarn einer Betriebsanlage sind die in § 74 Abs. 2 Z. 1 und 2 GewO 1994 genannten Rechte gewährleistet. Nicht aber kommt den Nachbarn ein isoliertes Recht auf die Begrenzung der Emissionen von Luftschadstoffen zu (vgl. Grabler, Stolzlechner, Wendl, GewO 1994 (2003) 585 und die hier referierte Judikatur).

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005040065.X01

Im RIS seit

23.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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