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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/04/0195 E 27. Juni 2003 RS 2 (Hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Den Nachbarn einer Betriebsanlage sind die in § 74 Abs. 2 Z. 1 und 2 GewO 1994 genannten Rechte gewährleistet. Nicht aber kommt den Nachbarn ein isoliertes Recht auf die Begrenzung der Emissionen von Luftschadstoffen zu (vgl. Grabler, Stolzlechner, Wendl, GewO 1994 (2003) 585 und die hier referierte Judikatur).
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005040065.X01Im RIS seit
23.06.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008