RS Vwgh 2005/5/19 2001/15/0088

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26 Z4;

Beachte

Besprechung in:FJ 9/2005, S 283;

Rechtssatz

Im hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1998, 97/15/0073, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass eine Schätzung der Fahrtaufwendungen mit einem Kfz in Höhe des amtlichen Kilometergeldes zwar in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führen wird. Allerdings ist zu beachten, dass sich die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit einem Pkw bei höheren Kilometerleistungen im Hinblick auf den hohen Anteil an Fixkosten degressiv entwickeln. Bei der Berücksichtigung der Pkw-Fahrten mit dem amtlichen Kilometergeld ergibt sich hingegen ein lineares Ansteigen, welches immer mehr von den tatsächlichen Aufwendungen (etwa bei einer Fahrtleistung von über 30.000 Kilometer jährlich) abweicht (vgl. weiters die hg. Erkenntnisse vom 30. November 1999, 97/14/0174, und vom 17. Dezember 2002, 2002/14/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150088.X03

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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