Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Damit Leistungen des Arbeitgebers nach § 26 Z 4 EStG 1988 als Reisevergütungen nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen, muss es sich dabei im Sinne dieser Gesetzesstelle um Leistungen handeln, die die Funktion eines Kostenersatzes erfüllen, wobei dies auch durch den Wortlaut Reise"vergütungen" zum Ausdruck gebracht wird. Auch die im Klammerausdruck zu den Reisevergütungen angeführten Kilometergelder müssen damit Kostenersatzfunktion haben. Eine andere Beurteilung würde zu unsachlichen Differenzierungen führen, zumal grundsätzlich sowohl im Bereich der betrieblichen Einkünfte als auch der außerbetrieblichen Einkünfte Fahrten mit den tatsächlich angefallenen Aufwendungen anzusetzen sind (Hinweis E 17. Dezember 1998, 97/15/0060; E 20. November 1996, 96/15/0097; E 25. November 1999, 99/15/0162; Doralt, EStG7, der unter Tz 82 zu § 26 auf verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Möglichkeit, Kilometergelder uneingeschränkt nach § 26 Z 4 "steuerfrei" auszahlen zu können, hinweist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001150088.X02Im RIS seit
30.06.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013