RS Vwgh 2005/5/19 2001/15/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §6 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/13/0081 E 13. Dezember 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0125); dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund derer gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr die Teilwertabschreibung mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150041.X02

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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