RS Vwgh 2005/5/19 2001/15/0088

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Veröffentlicht am 19.05.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26;

Rechtssatz

In § 26 EStG 1988 werden Leistungen des Arbeitgebers aufgezählt, die für den Arbeitnehmer nach Ansicht des Gesetzgebers keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis bedeuten, weil sie ausschließlich oder doch überwiegend im Eigeninteresse des Arbeitgebers liegen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 1 zu § 26, sowie Doralt, EStG7, Tz 1 zu § 26).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150088.X01

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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