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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §26;Rechtssatz
In § 26 EStG 1988 werden Leistungen des Arbeitgebers aufgezählt, die für den Arbeitnehmer nach Ansicht des Gesetzgebers keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis bedeuten, weil sie ausschließlich oder doch überwiegend im Eigeninteresse des Arbeitgebers liegen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 1 zu § 26, sowie Doralt, EStG7, Tz 1 zu § 26).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001150088.X01Im RIS seit
30.06.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013