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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs2;Rechtssatz
Wird das Vorverfahren nach § 36 VwGG eingeleitet, scheidet die Geltendmachung der Nichtgebrauchnahme von der Möglichkeit nach § 33 Abs. 2 VwGG als Wiederaufnahmegrund nach § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG jedenfalls aus. Eine solche käme für den Fall in Betracht, dass unter Berufung auf § 33 Abs. 2 VwGG eine Einstellung erfolgt wäre, ohne dass dem ein Vorhalt im Sinne dieser Bestimmung (etwa auf Grund einer unwirksamen Zustellung) vorangegangen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120072.X02Im RIS seit
17.08.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008