RS Vwgh 2005/5/20 2005/12/0072

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Veröffentlicht am 20.05.2005
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs2;
VwGG §36;
VwGG §45 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Wird das Vorverfahren nach § 36 VwGG eingeleitet, scheidet die Geltendmachung der Nichtgebrauchnahme von der Möglichkeit nach § 33 Abs. 2 VwGG als Wiederaufnahmegrund nach § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG jedenfalls aus. Eine solche käme für den Fall in Betracht, dass unter Berufung auf § 33 Abs. 2 VwGG eine Einstellung erfolgt wäre, ohne dass dem ein Vorhalt im Sinne dieser Bestimmung (etwa auf Grund einer unwirksamen Zustellung) vorangegangen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120072.X02

Im RIS seit

17.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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