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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §44;Rechtssatz
Eine mündliche Weisung von einem zuständigen Vorgesetzten, die den Antritt der strittigen Reisebewegung im Falle einer nicht zuvor erledigten Angelegenheit "untersagt" hat, steht der Wirksamkeit eines vom Bundesbeamten für die strittige Dienstreise angenommenen späteren Dienstauftrages von vornherein entgegen oder setzt einen derartigen früheren Dienstauftrag im Sinn des § 2 Abs. 1 RGV, den er sich nach seiner Auffassung selbst erteilen konnte, außer Kraft. Im Fall einer nicht zeitgerechten Erledigung der vorab aufgetragenen Arbeit tritt ein solcher Dienstauftrag mit der Wirkung außer Kraft, dass eine dennoch durchgeführte Reisebewegung mangels eines Dienstauftrages keine Dienstreise darstellt und daher auch keine Ansprüche nach §§ 4 ff RGV begründet.(Mit weiteren Ausführungen zu dieser Frage.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002120138.X01Im RIS seit
27.06.2005