RS Vwgh 2005/5/24 2002/18/0289

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2005
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1 Z1;
StGB §127;
StGB §130;
StGB §70;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/18/0122 E 3. November 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Die in der gewerbsmäßigen Tatbegehung gelegene Tendenz des Fremden, sich durch die wiederkehrende Begehung einer strafbaren Handlung eine fortlaufende Einnahme zu sichern, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit dar (Hinweis E 20.7.1995, 95/18/1141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002180289.X01

Im RIS seit

23.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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