RS Vwgh 2005/5/24 2004/01/0489

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Veröffentlicht am 24.05.2005
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Index

10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
19/05 Menschenrechte
25/01 Strafprozess
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
AVG §67c;
MRK Art11 Abs2;
StPO 1975 §175 Abs1 Z1;
StPO 1975 §177 Abs1 Z1;
VersammlungsG 1953 §14;
VersammlungsG 1953 §19;
VStG §35 Z3;
VStG §35;

Rechtssatz

Sollte (statt einem anderen Grund für die Festnahme - Näheres im vorliegenden Erkenntnis) der Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung für die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Festnahme und Anhaltung des Beschwerdeführers tragend werden, so hätte dies die feststellbare Inanspruchnahme dieses Grundes gegenüber dem Beschwerdeführer vorausgesetzt (Hinweis: hg. Erkenntnis vom 22. Oktober 2002, Zl. 2000/01/0527).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010489.X02

Im RIS seit

23.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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