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10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Sollte (statt einem anderen Grund für die Festnahme - Näheres im vorliegenden Erkenntnis) der Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung für die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Festnahme und Anhaltung des Beschwerdeführers tragend werden, so hätte dies die feststellbare Inanspruchnahme dieses Grundes gegenüber dem Beschwerdeführer vorausgesetzt (Hinweis: hg. Erkenntnis vom 22. Oktober 2002, Zl. 2000/01/0527).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004010489.X02Im RIS seit
23.06.2005Zuletzt aktualisiert am
03.02.2011