RS Vwgh 2005/5/24 2003/01/0043

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Veröffentlicht am 24.05.2005
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Ist der Fremde "vom AuslBG ausgenommen" bzw. wurde ihm der behauptete Befreiungsschein tatsächlich ausgestellt, dann kann - vor dem Hintergrund der in den Materialien (Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998, 1283 BlgNR 20. GP 8) angeführten Beispiele erbrachter Nachweise einer beschäftigungsrechtlich gesicherten Position in Österreich und im Hinblick auf seine seit 3. April 2000 festgestellten Beschäftigungsverhältnisse - seine hinreichende (gesicherte) berufliche Integration nicht verneint werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. November 2004, Zl. 2002/01/0498).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003010043.X01

Im RIS seit

03.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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