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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Ist der Fremde "vom AuslBG ausgenommen" bzw. wurde ihm der behauptete Befreiungsschein tatsächlich ausgestellt, dann kann - vor dem Hintergrund der in den Materialien (Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998, 1283 BlgNR 20. GP 8) angeführten Beispiele erbrachter Nachweise einer beschäftigungsrechtlich gesicherten Position in Österreich und im Hinblick auf seine seit 3. April 2000 festgestellten Beschäftigungsverhältnisse - seine hinreichende (gesicherte) berufliche Integration nicht verneint werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. November 2004, Zl. 2002/01/0498).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003010043.X01Im RIS seit
03.07.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008