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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Stark ausgeprägte Integrationsmerkmale in einem Bereich - wie vorliegend angesichts der intensiven persönlichen Verankerung des Fremden der Fall - vermögen eine allfällige weniger starke Ausprägung in anderen Bereichen partiell zu kompensieren.
Hier: Die Behörde hat die persönliche Integration des Fremden als gegeben erachtet, weil er mit einer österreichischen Staatsbürgerin (die verstorben sei) verheiratet gewesen sei und seine Eltern in Österreich lebten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003010043.X03Im RIS seit
03.07.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008