RS Vwgh 2005/5/24 2003/01/0043

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Veröffentlicht am 24.05.2005
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41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Stark ausgeprägte Integrationsmerkmale in einem Bereich - wie vorliegend angesichts der intensiven persönlichen Verankerung des Fremden der Fall - vermögen eine allfällige weniger starke Ausprägung in anderen Bereichen partiell zu kompensieren.

Hier: Die Behörde hat die persönliche Integration des Fremden als gegeben erachtet, weil er mit einer österreichischen Staatsbürgerin (die verstorben sei) verheiratet gewesen sei und seine Eltern in Österreich lebten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003010043.X03

Im RIS seit

03.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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