RS Vwgh 2005/5/24 2003/01/0043

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Veröffentlicht am 24.05.2005
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Insoweit im angefochtenen Bescheid angenommen wurde, "die Arbeitgeberwechsel und die Zeit von Juli 1997 bis April 2000 ohne Beschäftigung" würden gegen die "Nachhaltigkeit" der beruflichen Integration sprechen, ist darauf zu verweisen, dass wechselnden Beschäftigungsverhältnissen insoweit keine Bedeutung zukommt (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 16. April 2004, Zl. 2003/01/0040, und vom 12. März 2002, Zl. 2000/01/0189), und dass bei Beurteilung der Frage der Integration die aktuellen Verhältnisse maßgeblich sind (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 7. Oktober 2003, Zl. 2002/01/0156, und vom 3. Dezember 2002, Zl. 2002/01/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003010043.X02

Im RIS seit

03.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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