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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §38a Abs1 idF 1999/I/146;Rechtssatz
Eine Wegweisung aus einer Wohnung kommt naturgemäß nur dann in Betracht, wenn sich der Betroffene in dieser Wohnung aufhält. Ist das nicht (mehr) der Fall, so kann nur ein Betretungsverbot erlassen werden. Eine solche isolierte Anordnung eines Betretungsverbotes begegnet jedenfalls seit der SPG-Novelle 1999, BGBl. I Nr. 146, keinen Bedenken (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Dezember 2000, Zl. 2000/01/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004010579.X02Im RIS seit
24.06.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008