RS Vwgh 2005/5/24 2003/01/0471

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Veröffentlicht am 24.05.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §23;
AsylG 1997 §28;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
AVG §67d;
EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Insoweit in Zusammenhang mit der vom Asylwerber geltend gemachten Bedrohung im erstinstanzlichen Bescheid ein Widerspruch des niederschriftlichen Vorbringens mit "jeglicher allgemeiner Lebenserfahrung" angenommen wurde, blieb dabei unbegründet bzw. wurde nicht dargestellt, welchen Inhalt (bzw. auch welche Grundlage) diese als Beurteilungsmaßstab herangezogene "Lebenserfahrung" hat. Dass das Vorbringen des Asylwerbers der allgemeinen Lebenserfahrung über die Verhältnisse und Lebensumstände in einem zur islamischen Welt gehörenden Land (hier: das zum Maghreb gehörende Königreich Marokko) widersprechend sei, wurde im erstinstanzlichen Bescheid nicht schlüssig (nachvollziehbar) begründet. Der Asylwerber macht in seiner Beschwerde aber insoweit zutreffend geltend, dass bei der Beweiswürdigung unberücksichtigt blieb, dass er "ein sekulärer Moslem, wohingegen der (geschiedene) Mann jener Frau, deren Haus ich ausgemalt habe, nicht nur ein einflussreicher hochrangiger Polizist, sondern ein fanatischer fundamentalistischer Moslem ist". Die Beweiswürdigung des Bundesasylamtes erweist sich somit als unschlüssig. Diese Mangelhaftigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung schlägt infolge der gewählten "Verweistechnik" auf den bekämpften Bescheid durch. Sie führt aber auch dazu, dass der unabhängige Bundesasylsenat nicht von der Durchführung einer Berufungsverhandlung hätte absehen dürfen (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 3. Dezember 2003, Zl. 2003/01/0509, mwN.).

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003010471.X01

Im RIS seit

03.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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