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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die im bekämpften Bescheid vertretene Ansicht, Wegweisung und Betretungsverbot hätten in § 38a Abs. 1 und Abs. 2 SPG 1991 Deckung gefunden, keinen Bedenken begegnet (die einschreitenden Beamten haben angesichts des sich ihnen bietenden Eindrucks - vorangegangene körperliche Auseinandersetzung, psychischer Ausnahmezustand des Beschwerdeführers sowie verstörte und verunsicherte Tochter bzw. Mutter - im Hinblick auf die ursprünglich aus der Wohnung wahrzunehmenden Hilferufe die Wegweisung und das Betretungsverbot ausgesprochen) .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004010499.X01Im RIS seit
24.06.2005