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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0095 E 16. Juni 2004 RS 1Stammrechtssatz
Die Frage der Bemessungsgrundlage für Sonderzahlungen ist - anders als z.B. jene des § 10 AZG - gesetzlich nicht geregelt. Es liegt daher in der Ingerenz der Partner des Kollektivvertrages, nicht nur festzulegen, ob Sonderzahlungen gebühren, sondern auch die Art und Weise von deren Berechnung - vorbehaltlich günstigerer einzelvertraglicher Regelungen - vorzugeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080015.X01Im RIS seit
30.06.2005Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009