RS Vwgh 2005/5/25 2003/17/0237

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Veröffentlicht am 25.05.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §7 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/17/0314 E 23. September 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Über die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Kostenentscheidung hat der Kostenbeamte nicht zu befinden und es ist dies auch dem VwGH verwehrt (Hinweis: E 16.10.1992, 92/17/0229; E 26.3.1993, 90/17/0432).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003170237.X02

Im RIS seit

27.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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