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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Selbst eine dem § 87 BAO nicht voll entsprechende Niederschrift bleibt ein taugliches Beweismittel. Sie verliert nicht jeglichen Beweiswert, hat aber nicht die mit mängelfreien Niederschriften zu verbindende Beweiskraft; sie unterliegt vielmehr der freien Beweiswürdigung (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, §§ 87, 88, 883).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001170181.X10Im RIS seit
22.07.2005Zuletzt aktualisiert am
03.10.2014