RS Vwgh 2005/5/25 2001/17/0181

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Veröffentlicht am 25.05.2005
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §87;
BAO §88;

Rechtssatz

Selbst eine dem § 87 BAO nicht voll entsprechende Niederschrift bleibt ein taugliches Beweismittel. Sie verliert nicht jeglichen Beweiswert, hat aber nicht die mit mängelfreien Niederschriften zu verbindende Beweiskraft; sie unterliegt vielmehr der freien Beweiswürdigung (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, §§ 87, 88, 883).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001170181.X10

Im RIS seit

22.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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